Die Europäische Union plant umfassende Änderungen im Führerscheinrecht, die auch deutsche Autofahrer betreffen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Führerscheinerwerb sowie -besitz zu modernisieren. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:
📱 Digitaler Führerschein
Ein einheitlicher digitaler Führerschein soll bis Ende 2030 eingeführt werden. Er wird in allen EU-Staaten anerkannt und kann in der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) gespeichert werden. Trotzdem bleibt die Möglichkeit bestehen, einen physischen Führerschein zu beantragen.
🧑⚕️ Gesundheitschecks ab 70 Jahren
Verpflichtende Gesundheitschecks für Fahrer ab 70 Jahren sind nicht vorgesehen. Stattdessen können Mitgliedstaaten entweder ärztliche Untersuchungen oder Selbstbeurteilungen verlangen. In Deutschland wird voraussichtlich auf verpflichtende Untersuchungen verzichtet.
🚛 Begleitetes Fahren für Lkw
Das begleitete Fahren ab 17 Jahren soll auf die Lkw-Klasse C ausgeweitet werden, um dem Fahrermangel entgegenzuwirken. Dies ermöglicht es jungen Fahrern, frühzeitig Erfahrung im Umgang mit schweren Fahrzeugen zu sammeln.
🕒 Probezeit und Alkoholgrenze
Eine EU-weite Probezeit von mindestens zwei Jahren für Fahranfänger wird eingeführt. Während dieser Zeit gelten strengere Vorschriften, insbesondere eine Null-Toleranz-Grenze für Alkohol am Steuer.
🏠 Führerscheinerwerb im Herkunftsstaat
Bürger, die in einem anderen EU-Land leben, können künftig die Führerscheinprüfung in ihrem Herkunftsland ablegen, sofern im Wohnsitzstaat keine Prüfung in der Muttersprache möglich ist.
🚐 Klasse B: Erhöhung der Gewichtsgrenze
Die zulässige Gesamtmasse für Fahrzeuge der Klasse B wird auf 4,25 Tonnen erhöht. Für konventionell angetriebene Fahrzeuge ist eine zusätzliche Schulung oder Prüfung erforderlich. Bei alternativen Antrieben entfällt diese, sofern der Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Klasse B ist.
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