Dr. Hartmann & Partner
Verkehrsrecht und Strafrecht – Schwerpunkt der Kanzlei Dr. Hartmann & Partner
§ VERKEHRSRECHT
Sind Sie geblitzt worden? Haben Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommen? Nicht immer ist das so eindeutig, wie es klingt. Hier erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.
§ STRAF- & BUSSGELDSACHE
Unter dem Strafrecht versteht man das Recht des Staates, einen Bürger für begangene Vergehen zu bestrafen. Aber auch der Angeklagte wiederum hat seine Rechte. Hier ist ein Blick, was wir für Sie tun können.
§ UNFALLREGULIERUNG
Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall sollten immer durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht eingefordert und eingeklagt werden. Versicherungen zahlen kaum noch freiwillig.
Sollte die Notwendigkeit aufkommen und Sie juristischen Beistand benötigen, übernehmen wir alle außergerichtlichen sowie gerichtlichen Kosten für Sie.
Für Ihre Rechtsfragen stehen Ihnen Rechtsanwalt Dr. Henning Karl Hartmann, Rechtsanwältin Andrea Arnold, Rechtsanwalt Dr. Andreas Fricke, Rechtsanwältin Stefanie Petersdorff, Frau Karola Witte-Polzfuß, Frau Aileen Witting, Frau Yvonne Ziegs und Frau Ines Neubauer, wissenschaftliche Mitarbeiterin (v.l.n.r) in unseren Büros in Oranienburg, Berlin-Charlottenburg und in der Zweigstelle in Bielefeld zur Seite.

Erwerben Sie den EU-Führerschein über uns und erhalte Sie eine schriftliche Bestätigung vom (KBA) in Flensburg. Somit gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie Ihren EU-Führerschein erhalten und dass dieser rechtsgültig und legal ist. Durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg bestätigt. www.kba.de | Email: kba@kba.de | Tel: +49 461 316- 0 | Telefax: +49 461 316- 1650