DIE EUROPÄISCHE FAHRSCHULE
ganz ohne MPU & ohne Anzahlung
in maximal 14 Werktagen wieder mobil
inklusive kostenloser Umschreibung
Unsere Vorteile
Um unseren Kunden maximale Transparenz und Sicherheit zubieten, akzeptieren wir grundsätzlich keine Vorkasse.
Völlig ohne Anzahlungen auf der sicheren Seite!
Wir wissen wie dringend eine Fahrerlaubnis ist. Vor allem wenn man ländlich lebt oder beruflich auf den Führerschein nicht verzichten kann, hat es einen erwischt.
Bei uns erhalten Sie Ihren EU-Führerschein in maximal 14 Werktagen. Das garantieren wir Ihnen!
Nach der Regelzeit von 6 Monaten und je nach Wunsch tauschen wir gerne Ihren EU-Führerschein in den deutschen Führerschein ohne jegliche Prüfungen um.
Und das völlig kostenlos für Sie!
Sollte die Notwendigkeit aufkommen und Sie juristischen Beistand benötigen, übernehmen wir alle außergerichtlichen sowie gerichtlichen Kosten für Sie.
Vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
in Flensburg bestätigt
Sie können bei uns einen neuen EU-Führerschein «Italien» & «Tschechien» ohne den MPU-Test auf der Grundlage der europäischen Gesetzgebung ganz legal erwerben. Damit sind Sie sowohl in Deutschland (trotz MPU-Auflage), als auch in Österreich und in der Schweiz wieder mobil.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit des Neuerwerbs eines EU-Führerscheins an. Dieser EU-Führerschein ist in Italien, Bulgarien und in der gesamten europäischen Union, als auch darüber hinaus anerkannt und rechtsgültig.
Jeder Führerschein wird einzeln von dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geprüft und schriftlich bestätigt. Somit sind Sie ganz auf der sicheren Seite!
Der Neuerwerb der Fahrerlaubnis (FE) im europäischen Ausland stellt eine legale Alternative zur nationalen (deutschen) MPU Auflage dar, mit der Sie ggf. deine entzogene Fahrerlaubnis wiedererlangen können.
Weit über 5.000 unserer Kunden haben diese Möglichkeit bereits zufriedenstellend genutzt. Die Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) als auch die der deutschen Rechtsprechung haben diese Alternative eines Neuerwerbs des EU-Führerscheins im europäischen Ausland als rechtsgültig bestätigt.
Nutzen Sie die Gelegenheit und erwerbe Sie einen EU-Führerschein völlig ohne ANZAHLUNG! — Wir sind zuverlässiger als andere Agenturen.
Anerkennung & Gültigkeit des Führerscheins
Ein in einem EU-Land ausgestellter Führerschein wird in der gesamten EU anerkannt.
Wenn Sie also in ein anderes EU-Land übersiedeln, brauchen Sie Ihren Führerschein in der Regel nicht umzutauschen. Sie können in Ihrem neuen Land mit Ihrem aktuellen Führerschein fahren, sofern
er gültig ist
Sie alt genug sind, um ein Fahrzeug der entsprechenden Klasse zu führen
Ihre Fahrerlaubnis im Ausstellungsland nicht ausgesetzt, eingeschränkt oder aufgehoben wurde
Die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, B1, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden auch in anderen EU-Ländern anerkannt.
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF
Der Europäische Gerichtshof hat bereits elf Mal entschieden, dass ein gegenseitiges Anerkennungspostulat in der ganzen Europäischen Union besteht.
EUROPÄISCHE UNION ANERKENNUNGSPOSTULAT
Alle Mitgliedstaaten in der Europäischen Union müssen sich gegenseitig die EU - Führerscheine anerkennen! Sonst würde eine Anzweiflung der Europäischen Union bestehen.
KRAFTFAHRT-BUNDESAMT (KBA) IN FLENSBURG
Mittlerweile werden die EU-Führerscheine auch vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg als rechtsgültig und legal anerkannt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg prüft diese und stellt eine schriftliche Bestätigung aus.
Der EU-Führerschein & die aktuelle Rechtslage
Seit dem Jahre 1992 hat der Europäische Gerichtshof insgesamt elf Mal entschieden, das ein gegenseitiges Anerkennungspostulat besteht.
Insbesondere ist der Besitz und der Erwerb eines solchen EU-Führerscheins als Beweis dafür anzusehen, das der Inhaber des EU-Führerscheins am Tag der Ausstellung die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt hat.
Und zwar Mindestvoraussetzungen sowohl hinsichtlich der geistigen und körperlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis, als auch hinsichtlich des Wohnsitzerfordernisses.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zuletzt am 17. Januar 2014 zum Aktenzeichen 16a, 1292/10 entschieden und taucht immer wieder in den Urteilsbegründungen auf.
Die Ausstellung des EU-Führerscheins ist zunächst ein Beleg dafür das die Vorraussetzungen vom Ausstellerstaat überprüft worden sind, und die deutschen Behörden und die deutschen Gerichte sind zunächst an diese Feststellungen gebunden.
Kontaktieren Sie uns jetzt!
Werden Sie von uns völlig unverbindlich beraten.
Erwerben Sie den EU-Führerschein über uns und erhalte Sie eine schriftliche Bestätigung vom (KBA) in Flensburg.
Somit gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie Ihren EU-Führerschein erhalten und dass dieser rechtsgültig und legal ist.
Durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg bestätigt.
www.kba.de | Email: [email protected] | Tel: +49 461 316- 0 | Telefax: +49 461 316- 1650