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Ihr EU-Führerschein basiert auf offiziellen EU- & Behördenstrukturen

Die rechtliche Bewertung von EU-Fahrerlaubnissen erfolgt ausschließlich durch zuständige Behörden auf Basis der geltenden gesetzlichen Vorschriften.

In Deutschland ist hierfür unter anderem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zuständig.

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Fahrerlaubnis über EU-weite Systeme überprüfbar

Im Rahmen behördlicher Verfahren können Informationen zu Fahrerlaubnissen über EU-weite Informationssysteme wie EUCARIS verarbeitet und überprüft werden.

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