Rechtliches - Kostenlose Beratung

Dr. Henning Hartmann
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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www.re-hartmann.de

Seit dem Jahre 1992 hat der Europäische Gerichtshof insgesamt elf Mal entschieden, das ein gegenseitiges Anerkennungspostulat besteht.

Insbesondere ist der Besitz und der Erwerb eines solchen EU-Führerscheins als Beweis dafür anzusehen, das der Inhaber des EU-Führerscheins am Tag der Ausstellung die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt hat.

Und zwar Mindestvoraussetzungen sowohl hinsichtlich der geistigen und körperlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis, als auch hinsichtlich des Wohnsitzerfordernisses.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zuletzt am 17. Januar 2014 zum Aktenzeichen 16a, 1292/10 entschieden und taucht immer wieder in den Urteilsbegründungen auf.

Die Ausstellung des EU-Führerscheins ist zunächst ein Beleg dafür das die Voraussetzungen vom Ausstellerstaat überprüft worden sind, und die deutschen Behörden und die deutschen Gerichte sind zunächst an diese Feststellungen gebunden.

Das Europarecht - Der Europäische Gerichtshof

Der neu erworbene Führerschein ohne MPU ist in allen EU-Mitgliedsstaaten, damit auch in Deutschland ohne Einschränkungen rechtsgültig. Geregelt ist dieses in der 3. Führerscheinrichtlinie:

  • Artikel 2 — Gegenseitige Anerkennung «Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.»

  • Artikel 7 — Ausstellung, Gültigkeit und Erneuerung, §1: «Ein Führerschein darf nur an Bewerber ausgestellt werden, die […] im Hoheitsgebiet des den Führerschein ausstellenden Mitgliedstaats ihren ordentlichen Wohnsitz haben […].»

  • Artikel 12 — Ordentlicher Wohnsitz: «Im Sinne dieser Richtlinie gilt als ordentlicher Wohnsitz der Ort, an dem ein Führerscheininhaber […] gewöhnlich, d.h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt.»

Es ist möglich, sich in jedem EU-Vollmitgliedsstaat mit einem Wohnsitz anzumelden, ohne dass Sie sich in Deutschland abmelden müssen. Es ist von Ihrer Entscheidung abhängig, wo Sie sich niederlassen. Es ist möglich, in jedem EU-Mitgliedsstaat gleichzeitig mit einem Hauptwohnsitz registriert zu sein. Diese Möglichkeit ist im europäischen Gesetz der Niederlassungsfreiheit festgeschrieben. «Die Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats sind […] verboten.»

Legal & rechtsgültig

Der Erwerb eines EU-Führerscheins ist legal und rechtsgültig. Somit können Sie wieder völlig legal und ganz ohne den MPU-Test wieder unterwegs sein.

Kein Risiko

Viele Agenturen / Fahrschulen bieten einen EU-Führerschein an. Meist sind es nur leere Versprechungen, die Sie unnötige Zeit kosten und im schlimmsten Fall sogar Geld.

Bei uns erhält jeder Kunde seinen EU-Führerschein.

Hinzu bekommen Sie eine offizielle schriftliche Bestätigung vom KBA in Flensburg.

Rechtliche Unterstützung

Sollte die Notwendigkeit aufkommen und Sie juristischen Beistand benötigen, übernehmen wir alle außergerichtlichen sowie gerichtlichen Kosten für Sie.

Vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg bestätigt Flensburg bestätigt

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Somit gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie Ihren EU-Führerschein erhalten und dass dieser rechtsgültig und legal ist.

Durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg bestätigt.
www.kba.de  |  Email: [email protected]  |  Tel: +49 461 316- 0  |  Telefax: +49 461 316- 1650

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